Dienstag, 8. Dezember 2015

#Sponsoring #Werbung

Juliane N.


Die Beautyblogger und Vlogger sind zurzeit in aller Augen und Munde. Da werden vornehmlich den weiblichen Zuschauern die neuesten Produkte zum Schminken vorgestellt oder in Tutorials die schönsten AMU's (Augen-Make-ups) gezeigt und erklärt. Dabei werden meist die einzelnen Tuben und Tiegelchen in die Kamera gehalten und es wird genau beschrieben, welche Firma und Farbe man dort vor sich hat. Manche der jungen Damen haben ganze Zimmer voll mit Kosmetikprodukten und es werden jede Woche mehr. Doch wie finanzieren sie sich solch ein Aufgebot an Lipgloss, Pudern und Cremes? Auffällig ist es, dass die Bloggerinnen gleich eine ganze Produktlinie mit 15 Lippenstiften in den Händen halten und sich die nächsten Minuten alles darum drehen wird. Man weiß, dass die Kosmetikfirmen „Testpakete“ zuschicken und nach Ausstrahlung das teilweise noch zusätzlich vergüten. Doch nirgends wird da etwas gekennzeichnet. Fängt hier nicht die Schleichwerbung an? Oder muss das nicht in dem Beiträg gekennzeichnet werden?

„Die[se] Art von Werbung kann ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein“, sagt Sascha Pakroo, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt für Internet- und Wettbewerbsrecht aus Augsburg. Konkurrenten könnten dagegen vorgehen – gegen die Mädchen, aber auch gegen die Firmen. „Da die Produkte offenbar gezielt verschickt werden, um damit zu werben, könnte das durchaus als wettbewerbswidrige Handlung gewertet werden - daher sehe ich gute Chancen  für einen Unterlassungsanspruch“, so Pakroo.1

Man spricht in Deutschland vom sogenannten Product Placement, wenn die Waren kostenlos breitgestellt werden, die einen bedeutenden Wert haben. Und da sind Firmen und Blogger gesetzlich schnell aus dem Schneider, denn: es ist nicht kennzeichnungspflichtig, wenn die Schminkprodukte einen geringeren Wert als 1000 € haben. Was nur wichtig ist; die Beautyblogger dürfen sich durch die zur Verfügung gestellten Waren nicht in ihrer Meinung beeinflussen lassen. Ist die Bloggerin z.B. zur positiven Berichterstattung verpflichtet, stellt dies wieder eine illegale Schleichwerbung dar.2
Ergo; jeder darf für alles werben und Geld verdienen, aber es ist nicht kennzeichnungspflichtig, solange die Blogger #real bleiben... Was denkt ihr dazu? Sollte man die Gesetzeslage verschärfen? Oder die Konsumententäuschung weiterhin in Kauf nehmen?



3 Kommentare:

  1. Interessanter Blog. Viele bekannte Beautyblogger im Youtube Bereich kennzeichnen ihre Produkte in der Infobox, um einerseits rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen und andererseits den Zuschauern die Möglichkeiten zu geben, das Produkt leichter und schneller beim Anbieter zu kaufen. Die Unternehmen nutzen die Youtuber als Mittel zum Verkauf für ihre Produkte. Oft wird hierbei kritisiert, dass bei fehlender Kennzeichnung die Authenzität der Youtuber verloren geht und die Youtuber den Jugendlichen Zuschauern Geld aus der Tasche ziehen wollen.Ich finde die Produkte sollten immer gekennzeichnet werden und vor der Werbung getestet werden. Die Youtuber sollten real bleiben, nur ihre eigene Meinung dazu vertreten und sich vorher über die Produkte ganz genau informieren.

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  2. Ich beschäftige mich nicht so sehr mit Beauty Produkten, aber finde den Blog dennoch interessant. Ich finde diese offensichtliche Schleichwerbung auch höchst problematisch und fragwürdig. Du hast es als solche identifiziert, viele die sich solche Videoblogs ansehen aber nicht. Natürlich werden die Damen und Herren dort "positiv Berichterstatten", andernfalls müssten sie ja die gezeigte Schminke selbst bezahlen :) Das Problem ist natürlich der Umgang damit. Im Fernsehen fahren Tatort Komissare auch immer schicke neue (deutsche) Autos, Charlie Sheen trank immer Radeberger Bier (welches es nicht mal auf dem US-Markt gibt) und TV-Köche verwenden immer(!!!!) Bio-Produkte, was ja wertungsfrei betrachtet auch Werbung ist. Ich finde eine Kennzeichnungspflicht wäre schon mal ein Anfang, z.B. "Achtung subjetive Berichterstattung z.B." :). Die Blogger müssten dazu verpflichtet werden anzugeben, dass sie die Produkte von Label XY kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen haben o.ä.. Aufklärung in der Schule mit allen Medien kritisch umzugehen, ist dabei natürlich auch wichtig. Internet-Blogs werden (leider) von vielen Menschen als frei und unabhängig wahrgenommmen, was definitv nicht stimmt (v.a. nicht bei Youtube).

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  3. Super Gedanke & Artikel.
    In dem "Weiberhaushalt" in dem ich mich hier befinde, laufen solche Videos leider(!) nahezu regelmäßig, sobald mein Kind Besuch hat. Daher musste ich gleich mal probieren, was erscheint wenn ich "EOS" bei youtube eingebe. Das Ergebnis:

    "Etwa 2.670.000 Ergebnisse" für einen Lippenbalsam der 6,-€ kostet - von Produkttest zu DIY. Wobei man beim DIY natürlich erst einmal 6,-€ ausgeben muss um an diese unglaublich tolle Form des Lippenbalsams zu gelangen! Ich wäre auch klar für eine Kennzeichnungspflicht und unsere spätere Aufgabe, sollte ebenfalls sein, den Kindern und Teenies einen klareren Blick auf solche Werbung zu vermitteln.

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