Mittwoch, 18. November 2015

Der Wohnungsmarkt und seine Tücken.

Für viele Menschen ist es schwierig eine eigene Definition für ökonomisches Denken und Handeln aufzustellen bzw. überhaupt Ansätze für eine Definition zu finden. Für mich geht es hierbei ein Themengebiet welches unter verschiedensten Aspekten betrachtet werden muss. Da haben wir zum einen die wirtschaftliche Sicht, in der ich den optimalen Nutzen aus einem Produkt oder einer Dienstleistung, zum kleinstmöglichen Einsatz erhalten will. Hierbei liegt es beim Käufer/Konsumenten worauf wertgelegt wird. Sind mir die Arbeitsbedingungen der Produzenten egal? Produzieren die Verkäufer auf Kosten der Umwelt? Hält das Produkt was es verspricht? Dies und noch vieles mehr bleibt jedem selbst überlassen und darf in der Definition nicht vergessen werden. Auch mir fällt es schwer eine große Definition für ökonomisches Denken und Handeln aufzustellen.

Der Wohnungsmarkt im Wandel:

Nicht selten kommt es vor, dass Mieter die Jahrelang in ein und der selben Wohnung gelebt haben, ausziehen müssen, weil sie die angepassten Mieten nicht mehr zahlen können. Die Mieten steigen und das in größerem Maße als es für viele finanziell möglich ist. Verschärft wird dieses Phänomen durch den Zuwachs der Bevölkerung, die sich in Städten niederlassen. Mehr und mehr Menschen ziehen vom ''Land'' in die Stadt um dort z.B. schneller zum Job zu gelangen oder die Annehmlichkeiten der Stadt, wie Kino,Schwimmbäder oder Einkaufspassagen zu nutzen. Leidtragende der ganzen Sache sind die Mieter.

Es geht auch anders: 

Ein passendes Beispiel, welches allerdings auf seine eigene Art und Weise besonders ist, ereignete sich vor kurzem in Berlin. Ein Mieter sollte aufgrund eines Fehlers in seinem Mietvertrag eine erhöhte Miete von 300 Euro mehr im Monat zahlen. Dies betrug eine Erhöhung von fast 50% der bisherigen Miete. Schuld daran sollte eine falsch ausgeschriebene Wohnungsgröße im Mietvertrag sein. Der Mieter der bereits seit 1985 in der Wohnung lebt nahm an, dass seine Wohnfläche knapp 157 m² betrug. Nun stellte sich heraus, dass seine tatsächliche Wohnfläche bei rund 50 m² mehr liegt. Dies soll grund genug für diese drastische Mieterhöhung sein.

Dies sah der Bundesgerichtshof anders und so gaben sie dem Mieter recht, welcher nun unter Berücksichtigung der Mieterhöhungsgrenzen nur im höchstfall 15% mehr zahlen soll. Die Klägerin kündigte bereits an in Revision zu gehen, da sie mit dem Urteil nicht einverstanden war. Der Mieter gab zudem zu verstehen, dass er den 15% zustimmen würde.

Ein richtiger Schritt?:

Das Urteil zeigt ganz deutlich, dass Vermieter sich auch im knappen Wohnungsmarkt nicht alles erlauben dürfen. Im Zeitalter der Globalisierung und den ansteigenden Zahlen von Stadtbewohnern müsse man den Wohnungsmarkt weiterhin für alle offen und bezahlbar gestalten. Die Mieten steigen und das in einem drastischen Maße. Durch diverse Grenzen und Regelungen soll dies im Rahmen gehalten werden, doch ob dies wirklich ausreicht um den Wohnungsmarkt weiterhin ''fair'' zu gestalten sei dahingestellt. Leidtragende sind oft Mieter, die sich diese Erhöhungen eben nicht leisten können und dort muss man ansetzen.

Sascha Thomas

Quellen:
1. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-urteil-zur-wohnflaeche-bundesrichter-begrenzen-mieterhoehungen-a-1063481.html (18.11.2015, 19:00 Uhr)
2. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/bgh-beschraenkt-mieterhoehung-wegen-wohnflaeche-urteil-viii-zr-266-14-13919352.html (18.11.2015, 19:00 Uhr)
3. http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verbraucher-wohnflaechen-streit-vermeiden-so-wird-richtig-berechnet-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151118-99-02937 (18.11.2015, 19:00 Uhr)


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